Begleitetes Fahren
Die reguläre Ausbildung für die Klassen B/BE/B96 kann ab 16 ½ Jahren beginnen. Die Prüfung erfolgt dann mit 17 Jahren.
Bei bestandener Prüfung erhält der Fahranfänger eine Prüfbescheinigung. Diese berechtigt nur zum Fahren mit einer Begleitperson und nur in Deutschland.
Ein oder mehrere Begleitpersonen müssen vorher benannt sein und in die Prüfbescheinigung eingetragen werden.
Voraussetzungen Begleitperson Bf17:
- Mindestens 30 Jahre alt
- Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
- Alkohol-Promillegrenze 0,5 Promille, keine Drogen
- Die Erziehungsberechtigten müssen den Begleitpersonen zustimmen
Was man zum Führerscheinantrag generell mitbringen muss:
- Nachweis der Personendaten
- Passbild 35 x 45 mm
- Sehtest-Bescheinigung
- Nachweis über Teilnahme an einer Unterweisung in „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen“
- Bf17 Antrag