Klassen

Klasse B

dient zur Beförderung von max. 9 Personen (inkl. Fahrzeugführer)
die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg darf nicht überschritten werden
in der Klasse darf auch ein Anhänger mitgeführt werden.

Besonderheiten hierbei:

die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 750 kg nicht übersteigen
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers überschritten wird (>750kg) dann ist darauf zu achten, dass das Gesamtgewicht der Kombination nicht mehr als 3.500 kg zulässige Gesamtmasse beträgt.

Mindestalter: 18 Jahre / Bf 17 (begleitendes Fahren)


Klasse BE

Mit diesem Pkw Führschein können Sie eine Kombination aus Zugfahrzeug (Klasse B) und Anhänger mit einer Gesamtmasse über 4.250 kg fahren. Hierbei darf der Anhänger nicht schwerer als 3500kg zulässiger Gesamtmasse sein. Die Kombination also max. 7000kg. Der BE Führerschein ist sinnvoll, wenn Sie zum Beispiel einen Pferdeanhänger fahren wollen.

Inkl. der Klassen AM und L

Mindestalter: 18 Jahre / Bf 17 (Begleitendes Fahren)

Vorbesitz der Klasse B erforderlich