Ausländische Fahrerlaubnis
Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Ich hab einen ausländischen Führerschein, darf ich mit diesem in Deutschland fahren?
Ja – Ihr nationaler Führerschein ist die ersten 6 Monate ab dem Datum ihrer 1. Meldung in Deutschland gültig. Nach diesem Zeitpunkt fahren Sie ohne gültige Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz. Die Umschreibung des Führerscheins ist ab der 1. Anmeldung in Deutschland möglich.
Wie beantrage ich nun meinen deutschen Führerschein?
Was Sie zur Antragstellung benötigen:
- gültiger nationaler Führerschein (mit Ausstellungsdatum)
- Übersetzung ihres nationalen Führerscheins
- Bestätigung über die Erstanmeldung in Deutschland (vom Einwohnermeldeamt)
- biometrisches Passbild
- Reisepass oder Personalausweis
- Erste-Hilfe-Kurs (auch auf Englisch)
- Sehtest vom Optiker (nicht älter als 2 Jahre)
- von ihnen gewählte Fahrschule
- circa 45 Euro Bearbeitungsgebühren bei der Führerscheinstelle
Muss ich auch eine Prüfung machen?
Dies kommt auf das Land ihres Führerscheins an. Normalerweise muss sowohl eine theoretische Prüfung als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Muss ich am Theorieunterricht teilnehmen und muss ich Fahrstunden nehmen?
Eine Ausbildungspflicht besteht nicht, allerdings empfehlen wir ihnen Fahrstunden zu buchen, um den Anforderungen während der Prüfungsfahrt Folge leisten zu können.
Theorieunterricht muss nicht besucht werden, Sie dürfen gerne freiwillig kommen.
Noch Fragen?
Bei weiteren Fragen oder noch genaueren Auskünften, stehen wir gerne zur Verfügung. Über WhatsApp Chat starten sind wir stets erreichbar.
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Fahrschule Sven Schaefers
Hauptstrasse 31
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Öffnungszeiten
Bürozeiten
Di & Donnerstags
17:oo – 18:3o
und nach Terminvereinbarung
Theoretischer Unterricht
Di & Donnerstags
18:3o Uhr – 2o:oo Uhr